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uni rauchfrei

Was gilt?

Titel 1

Welche Sanktionen sind vorgesehen?
Wir gehen davon aus, dass das bei Studierenden und Mitarbeitenden auf Verständnis stossen wird. Bei notorischen Zuwiderhandlungen kann die Universität gegen die betreffende Person ein Hausverbot erlassen.
In schwerwiegenden Fällen können Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

Seit dem 1. Juli 2008 ist das revidierte Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich in Kraft. Als Konsequenz (PDF, 17 MB) daraus gilt auch in öffentlichen Gebäuden der Stadt Zürich ein generelles Rauchverbot.

Das neue Gesundheitsgesetz hat für die Universität Zürich keine weiteren Konsequenzen, da dessen Forderungen bereits umgesetzt sind. Seit dem Sommersemester 2005 sind, basierend auf dem Universitätsleitungsbeschluss vom 23.12.2004, alle Gebäude der Universität Zürich rauchfrei. Konkret wurden folgende Beschlüsse gefasst

Wichtige Fragen

Darf auf Gängen, Korridoren oder in WC-Anlagen geraucht werden?
Nein. Das Rauchverbot gilt generell und schliesst auch die oben genannten Räumlichkeiten mit ein.

Gibt es in Mensen oder Cafaterien besondere Raucherzonen?
Nein. Alle Mensen und Cafeterien sind gänzlich rauchfrei.

Darf ich in meinem Büro rauchen?
Grundsätzlich sind auch die Büros rauchfrei. In Einzelbüros darf geraucht werden, wenn alle Personen, die in benachbarten Büros arbeiten, einverstanden sind.

Weiterführende Informationen

Foto: Frank Brüderli

Informationen ....

 «Glimmstängel - fertig lästig» - Artikel im Online-Magazin «unipublic».vom 31. Januar 2005

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