Schutz der Nichtraucher in den Gebäuden der Universität
Die Universität Zürich hat bereits im Jahr 1997 einen Schritt in Richtung Verbesserung der Luftqualität in den Gebäuden unternommen und das Rauchen nur noch in spezifischen Raucherzonen erlaubt. In konsequenter Weiterführung dieser Politik, welche die Nichtraucher vor der Beeinträchtigung durch das Passivrauchen schützen soll, werden nun alle Gebäude der Universität rauchfrei.
Ab dem Sommersemester 2005 ist deshalb in sämtlichen Gebäuden der Universität das Rauchen nicht mehr erlaubt. Dies gilt sowohl für die öffentlichen Bereiche als auch für Toiletten, Arbeitsräume und Mensen. In Einzelbüros darf nur geraucht werden, wenn alle Personen, die in benachbarten Büros arbeiten, einverstanden sind.